Rechtsprechung
BFH, 09.03.1965 - VI 247/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 17.05.2000 - I R 4/00
Unrichtige Bezeichnung des FG in Rechtsbehelfsbelehrung
b) In diesem Sinne ist denn auch allgemein anerkannt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht allein deshalb unrichtig ist, weil in ihr die Möglichkeit des Anbringens der Klage bei der Behörde nicht erwähnt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1965 VI 247/64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1965, 514;… BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1994 I B 68/94, BFH/NV 1995, 849, m.w.N.). - BFH, 07.12.1994 - I B 68/94
Ordnungsgemäßheit einer Rechtsbehelfsbelehrung im Falle einer lediglichen Nennung …
Mit Urteil vom 9. März 1965 VI 247/64 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1965, 514) hat der BFH entschieden, daß die Nennung der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung genügt und die Nichterwähnung der Möglichkeit, die Beschwerde auch bei der zur Entscheidung berufenen Behörde einlegen zu können, die Belehrung nicht unrichtig macht.